AGB
Liefer- und Zahlungsbedingungen der Dirk Deutges GmbH
01. Vorbemerkung
Auf den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über Lieferung und Einbau von Küchen und Küchenteilen findet das Werkvertragsrecht des BGB Anwendung, soweit sich nicht aus dem Folgenden
Abweichendes ergibt. Verträge über einzelne Haushalts-/Elektrogeräte und Gebrauchtgeräte richten sich nach dem Kaufrecht des BGB.
02. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. DerKäufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe
Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
03. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige
Vereinbarung erfolgt ist. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
04. Lieferfrist
Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist, beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Falle
kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferfrist
entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden
angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleiben
unberührt.
Soweit nur Einzelelemente der Küche bzw. des Gesamtauftrags von der verspäteten Lieferung betroffen sind, besteht das Rücktrittsrecht nur insoweit.
05. Montage
Soweit die Erstellung des Aufmaßes in einem Rohbau stattfindet, werden in die Planung 1,5 cm Putzstärke zzgl. ggf. der Fliesenstärke in die Wand einberechnet. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser
Wert beim Verputzen der Wände nicht überschritten wird. Soweit diese Werte überschritten werden, ist der Verkäufer umgehend zu informieren. Der Käufer hat die neuen Maße dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen
oder den Verkäufer zur erneuten Aufmaßnahme einzubestellen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
Der Verkäufer hat generell bauliche Veränderungen nach Aufmaßnahme nicht zu vertreten.Der Käufer hat bauliche Veränderungen dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen.Führen veränderte Raummaße zu einer
Lieferverzögerung, hat der Verkäufer dafür nicht einzustehen, soweit die Lieferverzögerung sich aus einer erforderlich gewordenen Neubestellung ergibt. Die Mitarbeiter oder Subunternehmer des Verkäufers sind
nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten durchgeführt, ist Auftragnehmer nicht der Verkäufer,
sondern der jeweilige Mitarbeiter oder Subunternehmer. Soweit der Käufer ohne Rücksprache mit dem Verkäufer einen anderen Aufbau/eine andere Montage wie vom Verkäufer geplant, vornimmt oder vornehmen
lässt, trägt er insoweit das Risiko.
06. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
07. Erfüllungsverweigerung
Wenn der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, 30% des Bestellpreises als pauschalen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem
Käufer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
08. Rücktritt
Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten
sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer
den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder er seine Zahlungen eingestellt oder über sein Vermögen
ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse oder ausreichende Sicherheit.
09. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme der gelieferten Ware hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Seine Aufwendungen umfassen unter
anderem die Kosten für den Transport und die Montage.
Die Regelungen über Abzahlungsgeschäfte bleiben im übrigen unberührt.
10. Gewährleistung
Für die vom Verkäufer besorgten und im wesentlichen unverändert eingebauten Teile finden die Vorschriften über die Sachmängelgewährleistung im Kaufrecht des BGB. Anwendung. Entsprechendes gilt für
Verträge über Gebrauchtgeräte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt, soweit keine gesetzlich zwingenden Vorgaben entgegenstehen, 12 Monate.
Hinsichtlich der Teile, die im Rahmen des Einbaus/Montage verändert werden (z.B. Arbeitsplatten, Sockelleisten, etc.) gilt das Gewährleistungsrecht des Werkvertrages. Insoweit gilt die zweijährige
Gewährleistungspflicht.
Die Schadenersatzpflicht des Verkäufers wird für den Fall der Verletzung von Nebenpflichten durch leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit davon nicht Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen
sind.
11. Zahlung
Der Kaufpreis wird vorbehaltlich einer kürzeren Zahlungsfrist auf der Rechnung spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Leistet der Käufer nicht fristgemäß kommt er ohne eine weitere Mahnung des
Verkäufers in Verzug.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist Sitz der Firma des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Firma des Verkäufers.
13. Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.